Um Ihre Interessen in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, ist regelmäßig die Erteilung einer Vollmacht erforderlich. Damit werden Ihre Bevollmächtigten -
Rechtsanwälte Wildemann & Amos - in die Lage versetzt, rechtswirksame Erklärungen für Sie abzugeben bzw. entgegenzunehmen.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gilt die Besonderheit, dass keine Kostenerstattungsverpflichtung gegen den Prozessgegner besteht. Dies gilt auch dann, wenn man den Prozess in erster
Instanz in vollem Umfang gewinnt. Hierauf bezieht sich der "Hinweis Arbeitsrecht". Besteht eine Rechtschutzversicherung, ist diese regelmäßig eintrittspflichtig mit Ausnahme einer eventuell
vereinbarten Selbstbeteiligung.
Die Anforderungen, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit im Falle einer Kündigung Arbeit suchend bzw. arbeitslos zu melden, sind zwischenzeitlich erheblich verschärft worden. Nähere Details
können Sie dem "Hinweis Agentur für Arbeit" entnehmen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei
Wildemann & Amos.
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